Einen Einzelauftrag können Sie generell sowohl für inländische als auch grenzübergreifend für alle Länder des SEPA-Raums einreichen. Dies gilt analog auch für einen Lastschriftsammler, wo sie mehrere Einzelaufträge zusammenfassen können.
Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area und bedeutet, dass ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen worden ist, der den Zahlungsverkehr beschleunigt und vereinfacht.
Statt der bislang verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl ist es beim SEPA-Auftrag Pflicht, die IBAN (International Bank Account Number / Internationale Kontonummer) zu verwenden, um einen Auftraggeber oder Zahlungsempfänger eindeutig zu identifizieren.
IBAN-Only
Seit dem 01.02.2016 gilt die ausschließliche Verwendung der IBAN im gesamten SEPA-Raum. Der BIC wird im SEPA-Raum nicht mehr benötigt.
Adressangabe
Gemäß der aktuellen Geldtransferverordnung sind Sie seit dem 26. Juni 2017 bei Lastschriften in Nicht-EWR-Staaten grundsätzlich dazu verpflichtet die Anschrift des Zahlungspflichtigen an das Institut des Zahlungspflichtigen zu übermitteln. Die Adresse des Zahlungspflichtigen muss bei Lastschriften dann angegeben werden, wenn die Bank des Zahlungspflichtigen in einem Land außerhalb des EWR liegt. Betroffene Länder: Großbritannien (GB), Guernsey (GG), Jersey (JE), Isle of Man (IM), Monaco (MC), San Marino (SM), Schweiz (CH), St. Pierre und Miquelon (PM), Andorra (AD), Vatikan Staat (VA) und Gibraltar (GI).
Lastschriftarten
Die angebotenen Lastschriftarten sind Basislastschrift und Firmenlastschrift.
Hinweise zum Mandat
Wenn ein Mandat innerhalb von 36 Monaten nicht in Anspruch genommen wird, ist das Mandat nicht mehr gültig. Bei jeder Lastschrift zu diesem Mandat (Inanspruchnahme), wird diese Frist wieder zurückgesetzt. Das bedeutet: Das Mandat gilt dann selbst bei Nichtnutzung wieder bis zu 36 Monate. Beachten Sie bitte, dass diese Regelung nicht bei Einmallastschriften gilt. Ebenso verliert ein Mandat nach einer Letzt-Lastschrift seine Gültigkeit. Das Mandat mit dem Zahler kann einmalig, wiederkehrend oder letztmalig vereinbart werden. Nach dieser Auswahl richtet sich dann die zu verwendende Lastschriftsequenz.
Lastschriftsequenzen
Einmalige Lastschrift: Die hier verwendeten Mandatsreferenzen sind nur für einen einmaligen Einzug vorgesehen. Wenn der Lastschriftauftrag ausgeführt worden ist, verliert das Mandat seine Gültigkeit.
Folgelastschrift: Die Mandatsreferenzen sind wiederkehrend, das heißt, sie sind längerfristig gültig (Bei Nicht-Inanspruchnahme bis zu 36 Monate).
Letzte Lastschrift: Nach der Ausführung verlieren die hier verwendeten Mandatsreferenzen ihre Gültigkeit.
Wenn Sie eine Lastschrift oder Sammellastschrift einreichen, sind dabei unterschiedliche Vorlauffristen zu beachten. Hinsichtlich des Fälligkeitstages beachten Sie bitte folgende Vorgaben: Unabhängig von der Lastschriftart und Lastschriftsequenz beträgt die Vorlauffrist ein beziehungsweise zwei Geschäftstage. Bei Einreichung vor der Cut-Off-Zeit entspricht der späteste Einreichungstag dem Fälligkeitstag abzüglich eines Geschäftstages. Bei Einreichung nach der Cut-Off-Zeit entspricht der späteste Einreichungstag dem Fälligkeitstag abzüglich zwei Geschäftstagen.
Zur Gläubiger-Identifikations-Nummer (CI) beachten Sie bitte folgende Hinweise: Der Zahlungsempfänger wird durch einen Creditor Identifier (CI) identifiziert. Der CI ist dauerhaft (je Zahlungsempfänger stets eindeutig), damit der Zahlungspflichtige und dessen Kreditinstitut für Rückzahlungen und Beschwerden auf den Zahlungsempfänger zugreifen können und damit gegebenenfalls geprüft werden kann, ob ein gültiges Mandat vorliegt. Weitere Hinweise zum Aufbau und zur Beantragung einer CI finden Sie unter folgendem Link der Deutschen Bundesbank: www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Wenn für einen Auftraggeber mehrere Gläubiger-Identifikationsnummer vorhanden sind, dann wird dem Kunden in der Eingabemaske eine Auswahlbox angeboten.
Die Geschäftsbereichskennung (GBK) kann vom Lastschriftgläubiger beispielsweise zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche beliebig gewählt werden. Sie können für Ihren Eintrag lediglich alphanumerische Zeichen verwendet werden. Nicht zulässig sind Leerzeichen, Sonderzeichen und Umlaute.
Für die Erstellung von SEPA-Nachrichten sind die folgenden Zeichen in der Kodierung gemäß UTF-8 bzw. ISO-885933 zugelassen.
Zugelassener Zeichencode / Zeichen / Hexcode
Zur Mandatsreferenz und Kundenreferenz beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Bei der Eingabe darf an erster und an letzter Stelle kein Schrägstrich „/“ stehen. Des Weiteren dürfen innerhalb der Mandatsreferenz keine zwei aufeinanderfolgende Schrägstriche „//“ eingegeben werden. Die Erfassung eines Leerzeichens ist erlaubt.
Weitere zugelassene Zeichen und mögliche Konvertierung:
Bitte beachten Sie, dass eine korrekte Darstellung der folgenden Zeichen bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen nicht sichergestellt werden kann: Ä ä Ö ö Ü ü ß & * $ %.
Bei Verwendung dieser Zeichen kann es gegebenenfalls zu einer abweichenden Darstellung kommen, weil die entsprechenden Zeichen umgewandelt werden. Ein „Ä“ kann möglicherweise in ein „A“ und ein „ß“ in ein „s“ umgewandelt werden.
Wichtiger Hinweis: Beträge über 12.500 Euro müssen Sie gegebenenfalls der Bundesbank melden (Z4-Formular).
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.