Sie können eine Lastschrift zurückgeben, sofern sie nicht länger als vor acht Wochen eingezogen worden ist. Wenn eine Lastschrift zurückgegeben wurde, wird der Betrag wieder dem Konto gutgeschrieben, vom welchem das Geld vorher eingezogen wurde.
Beachten Sie bitte: Eine einmal zurückgegebene Lastschrift kann selbstverständlich nicht erneut zurückgegeben werden.
Anzeige der rückgabefähigen Lastschriften
Wenn Sie den Reiter „Lastschriftwiderspruch“ aufgerufen haben, sehen Sie in der Übersicht alle Lastschriften, die Sie momentan zurückgeben können. Sie haben die Möglichkeit, sich die Lastschriften mit einem Klick auf das entsprechende Symbol detailliert anzusehen oder sie zurückzugeben. Über die Pfeile können Sie die Sortierung nach Buchungstag, Wertstellung, Verwendungszweck und Betrag auf- oder absteigend sortieren.
Wenn Sie eine Lastschrift löschen wollen, zeigt Ihnen das System vorab noch einmal die Daten zu dieser Lastschrift. Klicken Sie bitte auf „Weiter“. Sie müssen den Auftrag dann freigeben.
Wichtiger Hinweis: Geben Sie nur Lastschriften zurück, deren Mandat widerrufen wurde oder die das Konto nicht rechtmäßig belastet haben. Denn: Unberechtigte Rückgaben können sich nachteilig auswirken (zum Beispiel durch Verlust des Versicherungsschutzes).
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