Mit dem Wachstumschancengesetz kommt ab 2025 ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung:

Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich - Deutschland führt neue Vorschriften ein


Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ab dem 01.01.2025 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Im Gegensatz zu den bisherigen Bestimmungen ist der Versand nicht mehr an die Zustimmung des Rechnungsempfängers gebunden. Für die Ausstellung von Rechnungen sieht der Gesetzgeber verschiedene Übergangsfristen vor.

Was genau verbirgt sich hinter dem Konzept der E-Rechnung und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Welche Unternehmen sind betroffen? Und was ist überhaupt der Unterschied zwischen der E-Rechnung und „Sonstige Rechnungen“?

Wir laden Sie herzlich zu unserer Info-Veranstaltung "Die E-Rechnung kommt!" am Montag, den 11.11.2024 um 18.00 Uhr in die Sparkassen-Hauptstelle, Theresienstr. 186 in Neuburg, ein.

Markus Schiele und Konstantin Kolb von artner Solutions geben Ihnen als Experten im Bereich des elektronischen Rechnungsmanagements einen umfassenden Überblick rund um die E-Rechnungspflicht und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechnungsprozesse anpassen können, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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